Beitragsordnung
der Schießfreunde-Freischütz-Tell 1926 St. Tönis e.V.
(vgl. §§ 5a und 7 der Vereinssatzung)
Übersicht
Erklärung der Schießfreunde-Freischütz-Tell 1926 St. Tönis e.V.
Wir erklären, den Schießsport ausschließlich im Sinne der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. zu betreiben.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 60,00 € je Mitglied bzw. je Familie. Als Familie gelten hierbei nur Lebensgemeinschaften von zwei Erwachsenen mit mindestens einem Kind, welches
- sich im gleichen Haushalt befindet und
- noch minderjährig ist oder sich noch in der ersten Ausbildung befindet und
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Laufender Beitrag
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Stand: 01.01.2010 |
in EURO |
Zeitraum |
Schülerklasse ***) |
3,75 |
monatlich |
Jugendklasse ***) |
4,75 |
monatlich |
Juniorenklasse ***) |
5,75 |
monatlich |
Schützenklasse und älter ***) |
8,50 |
monatlich |
Passive |
36,00 |
jährlich |
Familien *) |
18,00 |
monatlich |
Aufnahmegebühr **) |
60,00 |
einmalig |
*) Zwei Monatsbeiträge für Schützen zuzüglich 1,00 € |
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Die fälligen Beiträge werden in der Regel halbjährlich mittels Lastschriftverfahren eingezogen |
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Arbeitsstunden
Da die Schießsportanlage Vereinseigentum ist, wird von allen Mitgliedern
verlangt, dass sie einen angemessenen praktischen Beitrag zur Erhaltung und
Pflege der Anlage und zur Aufrechterhaltung des Schießbetriebes leisten.
Lt. Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 29.01.1982 hat jedes aktive und
volljährige Mitglied jährlich 20 Pflichtarbeitsstunden abzuleisten.
Die Art der hierauf anrechenbaren Stunden bestimmt der Vorstand.
Nach Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 30.03.2001 sind ersatzweise je
nicht abgeleisteter Stunde 10,00 Euro an den Verein zu entrichten.
Kündigung
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.