© S.F.T. 1926 e.V. (created by Frank Bödecker)

(vgl. §§ 5a und 7 der Vereinssatzung)

Übersicht

 

Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 60,00 € je Mitglied bzw. je Familie. Als Familie gelten hierbei nur Lebensgemeinschaften von zwei Erwachsenen mit mindestens einem Kind, welches

  • sich im gleichen Haushalt befindet und
  • noch minderjährig ist oder sich noch in der ersten Ausbildung befindet und
  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Laufender Beitrag

Stand: 31.03.2017

in EURO

Zeitraum

Schülerklasse ***)
9 - 14 Jahre

4,50

monatlich

Jugendklasse ***)
15 - 17 Jahre

6,00

monatlich

Juniorenklasse ***)
18 - 20 Jahre

7,00

monatlich

Damen/Herren (Schützenklasse)  ***)
ab 21 Jahre

10,00

monatlich

Passive

40,00

jährlich

Familien *)

22,00

monatlich

Aufnahmegebühr **)

60,00

einmalig

*) Zwei Monatsbeiträge für Schützen zuzüglich 1,00 €
**) Die Aufnahmegebühr ist nur ab Schützenklasse und von Familien zu entrichten
***) lt. jeweils gültiger Klasseneinteilung des Rheinischen Schützenbundes

Die fälligen Beiträge werden in der Regel halbjährlich mittels Lastschriftverfahren eingezogen

Miete von Sportgeräten

Für die Nutzung von vereinseigenen Sportgeräten berechnen wir pro Monat:

Jugendklassen: 3,00 €
ab Schützenklasse: 5,00 €

Die Zahlung fällt bei Nutzung mehrerer Geräte nur einmal an. 

Arbeitsstunden

Da die Schießsportanlage Vereinseigentum ist, wird von allen Mitgliedern verlangt, dass sie einen angemessenen praktischen Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Anlage und zur Aufrechterhaltung des Schießbetriebes leisten.
Lt. Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 29.01.1982 hat jedes aktive und volljährige Mitglied jährlich 20 Pflichtarbeitsstunden abzuleisten.
Die Art der hierauf anrechenbaren Stunden bestimmt der Vorstand.
Nach Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 30.03.2001 sind ersatzweise je nicht abgeleisteter Stunde 10,00 Euro an den Verein zu entrichten.

Erklärung der Schießfreunde-Freischütz-Tell 1926 St. Tönis e.V.

Wir erklären, den Schießsport ausschließlich im Sinne der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. zu betreiben.

Für Bogenschützen: Auf Wunsch des Schützen kann auch eine Einzelmitgliedschaft beim DBSV/BVNW durchgeführt werden. Die Anmeldung hierzu ist jedem Schützen selbst vorbehalten. Auf Wunsch des Mitgliedes können die an diese Verbände zu zahlenden Beträge über den SFT eingezogen und abgeführt werden.

Kündigung

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.

Aufnahmeantrag und Beitragsordnung